Gastflieger

Grundsätzlich ist die Benutzung des Fluggeländes nur Mitgliedern des MFC-Weitwörth Oberndorf gestattet.

Gastflieger können eine zeitlich begrenzte Benützungsberechtigung erwerben. Diesbezüglich ersuchen wir um eine zeitgemäße Kontaktaufnahme mit einem unserer Vorstandsmitglieder.

Voraussetzung ist eine spezielle gültige Haftpflichtversicherung für den Modellflug. Gastflieger müssen den Versicherungsnachweis mit Einzahlungsbeleg für das laufende Jahr vorweisen können. Sein Modell muss bei der Austro Control registriert und gekennzeichnet sein, der Gastpilot muss zudem im Besitz des von der ACG vorgeschriebenen Drohnenführerschein sein. Nähere Infos klicke hier!

Alle weiteren Bestimmungen sind in der Flugplatzordnung die am Flugplatz aufliegt